CORONAVIRUS: Notbetreuung für Kinder
Mit Beschluss vom 23. April 2021 hat die Landesregierung BW die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind zum 24.4.2021 in Kraft getreten. Aktuell sind die Kitas im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ offen. Die neue Verordnung gibt vor, dass ab einem Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner im Landkreis Konstanz an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Kita-Betrieb einzustellen ist. Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung.
Elternbrief
Antrag auf einen Notgruppenplatz
Arbeitgeberbescheinigung bei Unabkömmlichkeit