CORONA-VIRUS

Ab dem 10. Januar 2022 gilt für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres für den Besuch der Kindertageseinrichtung landesweit eine Testpflicht.

Elternbrief der Verrechnungsstelle zur Testpflicht in den Kinderhäusern der Stadt Konstanz
2021 12 22 Elternbrief Testpflicht Konst
Adobe Acrobat Dokument 54.8 KB